Selenverbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln
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Selenverbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln Stellungnahme Nr. 015/2005 des BfR vom 17.12.2004
Selen zählt zu den essentiellen Spurenelementen. In der Nahrung tritt es vorwiegend in Form selenhaltiger Aminosäuren wie Selenomethionin oder Selenocystein auf. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt eine tägliche Zufuhr von 30-70 Mikrogramm (µg) Selen über die Nahrung – eine Menge, die bei einer ausgewogenen Ernährung im Allgemeinen erreicht wird. In Deutschland sind Fisch, Fleisch, Wurst und Eier die besten natürlichen Selenlieferanten. Seit einigen Jahren finden aber auch Nahrungsergänzungsmittel mit Selenzusätzen zunehmend Verbreitung. Das BfR empfiehlt in einer aktuellen Risikobewertung von Mineralstoffen in Lebensmitteln (5), über Nahrungsergänzungsmittel täglich nicht mehr als 30 µg Selen zusätzlich zuzuführen. Diverse Studien deuten darauf hin, dass organische Selenverbindungen im menschlichen Organismus anders verstoffwechselt werden als anorganische. Nach der geltenden europäischen Richtlinie dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln die anorganischen Selenverbindungen Natriumselenit, Natriumhydrogenselenit und Natriumselenat verwendet werden, nicht jedoch organische Selenverbindungen wie Selenomethionin oder Selenhefe. Kritiker behaupten nun, dass Natriumselenit und Natriumhydrogenselenit in Nahrungsergänzungsmitteln im Gegensatz zu organischen Verbindungen zu einer erhöhten Quecksilber-Belastung des Menschen führen können. Vor diesem Hintergrund wurde das BfR gebeten zu prüfen, ob dies der Fall ist und ob Nahrungsergänzungsmittel mit anorganischen Selenverbindungen deshalb einen entsprechenden Hinweis tragen sollten. Das Institut wurde außerdem gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Verwendung von Selenomethionin und Selenhefe in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt werden sollte. Das BfR kommt zu folgendem Schluss: Ausgehend von der aktuellen Datenlage gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Einnahme von selenithaltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu einer erhöhten Quecksilberbelastung des Menschen führen könnte. Es besteht daher keine Notwendigkeit, auf selenithaltigen Nahrungsergänzungsmitteln Warnhinweise anzubringen. Unabhängig davon empfiehlt das BfR, Selenomethionin und Selenhefe vorerst nicht zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen. Für Selenhefe kann bislang keine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden. Darüber hinaus lassen die bisherigen Studienergebnisse nicht erkennen, dass es vorteilhaft wäre, in Nahrungsergänzungsmitteln Selenite durch Selenomethionin oder Selenhefe zu ersetzen.
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