BMU: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland
Die
Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft
ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag der Veröffentlichung
im Amtsblatt fiel der Startschuss für eine integrierte
Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und
Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer
innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken wird. Das
Bundesumweltministerium begrüßt die Wasserrahmenrichtlinie, die zu
einer Harmonisierung des Gewässerschutzes innerhalb der weiter
anwachsenden Gemeinschaft und zu einer Verbesserung des Zustands der
Gewässer beitragen wird.
Der besondere Reiz dieser Richtlinie liegt in der konsequenten
Umsetzung einer gesamtschaulichen Betrachtung der Gewässer, vor allem
aus ökologischer Sicht. Gleichzeitig verfolgt sie zudem aber auch
spezifische Sichtweisen. Beide Aspekte zeigen sich insbesondere im
- konsequent flächenhaften, auf das Flusseinzugsgebiet bezogenen Ansatz,
- gewässertypenspezifischen Ansatz,
- kombinierten Ansatz der Betrachtung von Schadstoffen (Emission und Immission) und
- einzelstoff- bzw. gruppenparameterbezogenen Ansatz.
Insgesamt werden 7 EG-Richtlinien, die auf einen sektoralen,
nutzungsspezifischen Gewässerschutz abzielen, nach Übergangsfristen (7
bzw. 13 Jahre) aufgehoben.
Durch die Richtlinie werden insbesondere neue Impulse für einen stärker
ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz erwartet. Die
bereits im deutschen Wasserrecht verankerten Bewirtschaftungselemente
und immissionsbezogenen Instrumente werden verstärkt anzuwenden sein.
Auch ökonomische Betrachtungen werden an Bedeutung gewinnen. Die
Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere die geforderte
integrierte Bewirtschaftung der Gewässer nach Flussgebietseinheiten,
dürften das allgemein hohe Niveau des Gewässerschutzes in Deutschland
noch verstärken.
Ab Inkrafttreten laufen die in der Richtlinie vorgegebenen Fristen zur
rechtlichen und materiellen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Für
die föderale Struktur in Deutschland bedeutet dies: Bund und Länder
müssen entsprechend der unterschiedlich verteilten
Gesetzgebungskompetenzen ihr Handeln aufeinander abstimmen, damit die
Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und in 15 Jahren eine gute
Gewässerqualität in Deutschland erreicht ist.